Vereinbarung vorab
Umfang und Honorar legen wir vor Beginn der Leistung verbindlich fest.
Beratungsvereinbarung abgeschlossen
Ihre Beratungsvereinbarung liegt uns vor. Damit sind Umfang und Honorar der beauftragten Leistung verbindlich festgelegt. Wir beginnen jetzt mit der Bearbeitung und melden uns bei Ihnen.
Jede Leistung beauftragen Sie einzeln – mit vorab festgelegtem Umfang und Honorar. Wir bearbeiten Ihren Auftrag sorgfältig auf Grundlage der aktuellen Rechtslage ab 01.01.2026 und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Ob Sie danach weitere Leistungen in Anspruch nehmen, entscheiden Sie in Ruhe.
Transparent von Anfang an: Sie wissen vorab, welche Leistung was kostet.
Umfang und Honorar legen wir vor Beginn der Leistung verbindlich fest.
Das Honorar wird je Leistung bei Auftragserteilung fällig.
Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer – Zahlungsweg und Zahlungsziel stehen darauf.
Mit Eingang Ihrer Zahlung setzen wir die beauftragte Dienstleistung in Gang.
Jede Leistung wird einzeln beauftragt – honorarpflichtig, mit vorab festgelegtem Umfang.
Wir zeigen Ihnen, welcher Gestaltungsweg zu Ihrer Situation passt, und besprechen die Umsetzung.
Wir begleiten Sie bei der Gestaltung der Voraussetzungen in der GKV.
Wir begleiten Sie beim Antrag und im Austausch mit Krankenkasse und Versicherer bis zur bestätigten Mitgliedschaft.