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Amortisationsrechner: GKV-Wechsel ab 55
Vergleicht den Verbleib in der PKV mit einem Wechsel in die GKV nach europarechtlicher Versicherungszeit. Berücksichtigt Beiträge für Sie und ggf. den Ehepartner, Beitragssteigerungen und einmalige Wechselkosten.
Interessent/in
€
Bis zum Rentenbeginn wird der PKV-Beitrag im Status quo (Verlauf ohne Wechsel) halbiert.
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Summe der Einkommen: 0 € mtl.
Aktives Einkommen bis zum Renteneintritt, danach gesetzliche Rente (Steigerung 4% p. a. ab Rentenbezug). Nebeneinkünfte = Versorgungsbezüge, Mieten, Kapitaleinkünfte.
Bis zum Wechseljahr läuft der PKV-Vertrag weiter; zusätzlich wird ein GKV-Anwartschaftsbeitrag (1/10 Bezugsgröße × GKV-Satz) berücksichtigt.
Mit KVdR: keine Mindestbemessung. Ohne KVdR: Mindestbemessung 1.318,33 €. BBG 5.812,50 € gilt in beiden Fällen.
Familienstand
Partner
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Summe der Einkommen: 0 € mtl.
GKV-Wechsel
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KV 14,6% + ZB 2,9% + PV. Beiträge dynamisch im Zeitverlauf.
Beitragsdynamik / Betrachtungsdauer
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Jahre
Standard: 80 minus Alter — individuell anpassbar.
Amortisationsdauer
–
Jahre bis Wechselkosten kompensiert
Vorteil nach 18 Jahren
–
kumuliert, nach Wechselkosten
Hebel nach 18 Jahren
–
Vielfaches der Wechselkosten
Kumulierter Vorteil im Zeitverlauf
Kumulierter Vorteil
Amortisationspunkt
Null-Linie
Jährliche Übersicht
| Jahr | Alter | ohne Wechsel | bei Wechsel | Wechselkosten | Differenz/Jahr | Kumuliert | Multiple | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| PKV mtl. | Strafbeitrag | PKV p. a. | PKV mtl. | GKV mtl. | PKV/GKV p. a. | Sachkosten* | Honorar | ||||
Hinweis: Die Darstellung ist vereinfacht. Die tatsächliche Dauer der Rückführung in die GKV kann aus praktischen Gründen vom rechnerisch angenommenen Verlauf abweichen — etwa durch den konkreten Integrationsprozess in die gesetzliche Krankenversicherung (z. B. Aufnahmetermin der Krankenkasse, Wirksamkeit der PKV-Kündigung, Übergangsfristen, ggf. Karenzzeiten bei familienversicherten Angehörigen). *Sachkosten beispielhaft.
Hinweis: Bei eigener freiwilliger GKV des Partners bleibt der Partner in Jahr 1 und 2 in der PKV (Beitrag in der PKV-Spalte ausgewiesen). Ab Jahr 3 zahlt der Partner eigene GKV als freiwilliges Mitglied (22,5%).
Hinweis: Bei vorübergehender Familienversicherung wird im 2. Jahr eine Wechselkosten-Pauschale für den Partner angesetzt (7.500 € Sachkosten + 3.570 € Honorar = 11.070 €).
Erläuterung Strafbeitrag (Prämienzuschlag bei verspätetem Versicherungsabschluss):
Wer seiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG nicht oder verspätet nachkommt, schuldet bei späterem Vertragsabschluss einen einmaligen Prämienzuschlag nach § 193 Abs. 4 VVG. Berechnung: für die Monate 2 bis 6 je ein voller Monatsbeitrag, ab dem 7. Monat je 1/6 Monatsbeitrag pro angefangenem Monat der Nichtversicherung. Lässt sich die Dauer nicht ermitteln, ist gesetzlich von mindestens fünf Jahren Nichtversicherung auszugehen — das entspricht 14 Monatsbeiträgen einmaliger Strafzahlung. Bezugsgröße ist der Höchstbeitrag im PKV-Basistarif (2026: 1.017,18 € PKV-Anteil + 209,26 € PPV-Anteil = 1.226,44 € monatlich; gedeckelt auf den GKV-Höchstbeitrag). Die Pflicht zur PPV folgt aus § 23 Abs. 1 SGB XI; die analoge Beitragsdeckelung bei mindestens fünfjähriger Versicherungszeit aus § 110 SGB XI. Der Prämienzuschlag wird zusätzlich zu den laufenden Beiträgen erhoben und kann nach § 193 Abs. 6 VVG bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II/XII halbiert werden.